Seite drucken

Mitnahmeregelungen



Fahren in Begleitung
Damit die Fahrt mit dem Tübinger Stadtverkehr noch attraktiver wird, können Sie je nach Ticket bis zu vier weitere Personen mitnehmen. Innerhalb des Stadtgebiets Tübingen ist die Mitnahme eines Hundes oder Fahrrades in den Bussen des Stadtverkehrs kostenlos – und das mit allen Fahrscheinarten.
Bei der Fahrradmitnahme gibt es allerdings Einiges zu beachten. Bitte entnehmen Sie die Regelungen zur Mitnahme von Fahrrädern unserer Extra-Seite Fahrradmitnahme.

Mitnahmeregelungen bei Fahrausweisen für das Tübinger Stadtgebiet (Stadttarif Tübingen)





Kinder unter 6 Jahren
bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis kostenlos.

Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gilt der Kinderfahrpreis, ab 15 Jahren der Erwachsenenfahrpreis.
Monatskarte,

übetragbare Abo-Karte,

Abo-Seniorenkarte
An Schultagen ab 14:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags, am 24.12. und 31.12. sowie an gesetzlichen Ferientagen können ganztägig bis zu drei Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitgenommen werden.

Die Mitnahmemöglichkeit besteht nur bei gemeinsamem Einstieg.


Monatskarte,

übertragbare Abo-Karte
Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr,

samstags, sonn- und feiertags sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig, können vier weitere Personen ohne Altersbegrenzung kostenlos mitgenommen werden.

Die Mitnahmemöglichkeit besteht nur bei gemeinsamem Einstieg.
Schülermonatskarte,

Abo-Schülerkarte,

Abo-Familienkarte,

persönliche Abo-Karte,

persönliche Monatskarte mit KreisBonusCard,




Keine Mitnahme weiterer Personen erlaubt.

Tagesticket Gruppe/

Sondertagesticket
Montag bis Freitag ab 8:30 Uhr, samstags, sonn- und feiertags sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig, können vier weitere Personen kostenlos mitgenommen werden.

Die Mitnahmemöglichkeit besteht nur bei gemeinsamem Einstieg.
Kinderwagen, Rollstühle, Ski oder Schlitten, Handgepäck
kostenlos



Hunde, kleine Tiere in Behältern, nicht sperriges Gepäck
Auf alle Fahrscheinarten können Hunde, kleine Tiere in Behältern, deren Mitnahme zugelassen ist, sowie nicht sperriges Gepäck kostenlos mitgenommen werden.

Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Bitte beachten Sie, dass Hunde im Stadtverkehr angeleint werden müssen.

Bei sperrigem Gut, sowie bei Zweckentfremdung von Kinderwagen oder Rollstühlen, ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.

Fahrplanauskunft

Abfahrt
Ankunft