
Wer gelegentlich mit dem Bus unterwegs ist, für den ist ein Einzelfahrschein genau das richtige.
Einzelfahrscheine erhalten Sie
Einzelfahrscheine sind beim Kauf bereits entwertet und gelten innerhalb des Stadtgebiets Tübingen maximal eine Stunde.
naldoCard
Die naldoCard ermöglicht Ihnen, alle Fahrten mit Bussen des Stadtverkehrs Tübingen aber auch im gesamten naldo-Gebiet bargeldlos zu bezahlen. Sie sparen zwischen 15 und 20 % des Fahrpreises gegenüber einem Einzelfahrschein.
Die naldoCard erhalten Sie bei allen Vorverkaufsstellen des Stadtverkehrs Tübingen sowie beim Fahrpersonal im Überlandverkehr.
Den Chip der naldoCard können Sie bei den Vorverkaufsstellen in 5,00 €-Schritten bis maximal 100,00 € aufladen.
Ausgabegebühr der naldoCard: 2,00 €
Für mehrere Fahrten im Tübinger Stadtgebiet bietet sich die 4er-Karte an. Diese erhalten Sie an den Haltestellen-Automaten und in unseren Verkaufsstellen.
| Fahrkartenart | mit Bargeld | mit GeldKarte oder naldoCard | Gültigkeit |
| Einzelfahrschein Erwachsene | 2,15 € | 1,75 € | mit Unterbrechung 60 Minuten gültig |
| Einzelfahrschein Kurzstrecke* |
1,75 € | 1,45 € | 30 Minuten gültig, kein Umsteigen erlaubt |
| Einzelfahrschein Kind (6 bis 14 Jahre) |
1,15 € | 0,95 € | mit Unterbrechung 60 Minuten gültig |
| Bitte beachten Sie die Mitnahmeregelungen | |||
| Fahrkartenart | Preis | Gültigkeit |
| 4er-Karte Erwachsene |
7,00 € | mit Unterbrechung 60 Minuten gültig |
| 4er-Karte Erwachsene mit KreisBonusCard** |
4,15 € | mit Unterbrechung 60 Minuten gültig |
| 4er-Karte Kind (6 bis 14 Jahre) |
3,80 € | mit Unterbrechung 60 Minuten gültig |
| 4er-Karte Kind mit KreisBonusCard Junior** |
2,10 € | mit Unterbrechung 60 Minuten gültig |
*Kurzstreckentickets
sind nur im Bus am Fahrscheinautomaten erhältlich. Das Kurzstreckenziel ist im Aushangfahrplan jeder Linie an der Haltestelle ersichtlich; es wird beim Kauf eines Kurzstreckentickets im Bus auf dem Display des Fahrscheinautomaten angezeigt und auf dem Ticket vermerkt.
Umsteigen ist nicht erlaubt.
**Zum 1. Juli 2011 hat der Landkreis Tübingen die KreisBonusCard und die KreisBonusCard Junior eingeführt. Alle Tübinger BonusCards und KinderCards, die vor dem 1. Juli 2011 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Nach Ablauf ihrer Gültigkeit kann beim Landkreis eine neue KreisBonusCard und KreisBonusCard-Junior beantragt werden.
Weitere Informationen zur KreisBonusCard und KreisBonusCard-Junior sowie zum anspruchsberechtigten Personenkreis finden Sie auf der Internetseite des Landkreis Tübingen. Dort steht auch ein Antragsformular zum Download bereit. Beim Bürgeramt sowie den Geschäfts- und Verwaltungsstellen der Ortsteile sind die Antragsvordrucke für die KreisBonusCard ebenfalls erhältlich.
Einwohner der Stadt Tübingen, welche eine KreisBonusCard oder eine KreisBonusCard Junior besitzen, erhalten die 4er-Karten zum vergünstigten Preis. Die Tübiniger KinderCard ist hier der KreisBonusCard Junior gleichgestellt.
Im Bus finden Sie den Entwerter für 4er-Karten im vorderen Bereich des Fahrzeuges gegenüber vom Fahrscheinautomaten. Bitte steigen Sie vorne ein und entwerten Sie Ihren Fahrschein sofort bei Antritt der Fahrt. Bei Fahrten mit dem Zug muss die Entwertung des Fahrscheins vor dem Betreten des Zuges erfolgen – die Entwerter befinden sich auf den Bahnhöfen.
Bei defektem oder fehlendem Entwerter legen Sie bitte die 4er-Karte unaufgefordert dem Fahrpersonal zur Entwertung vor. Alternativ ist der Fahrschein von Hand zu entwerten. Bitte tragen Sie Liniennummer, Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns gut leserlich und unauslöschlich ein. Dies gilt auch dann, wenn die 4er-Karte durch unsachgemäße Aufbewahrung so beschädigt ist, dass der Entwerter nicht mehr anspricht.
Wenn Sie mit Fahrrad oder Kinderwagen den mittleren Einstieg der Busse benutzen, können Sie Ihre 4er-Karte - wie oben beschrieben - manuell entwerten.